Alle Führerscheinklassen
Der Autoführerschein ist in unserer Fahrschule in verschiedenen Varianten möglich.
B: Klassischer Führerschein ( Automatik oder manuelles Getriebe )
B196: Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mehr als 750kg. Kombination max. 4250kg zulässige Gesamtmasse
B197: Kombination aus dem Fahren mit manuellem und Automatikgetriebe
-Klasse A1: Für Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW (15 PS).
-Klasse A2: Für Motorräder bis 35 kW (48 PS).
-Klasse A: Uneingeschränkter Motorradführerschein.
B96: Erweiterung des Pkw-Führerscheins für Fahrzeugkombinationen bis 4.250 kg (Anhänger über 3.500 kg).
BE: Erweiterung des Pkw-Führerscheins für Fahrzeugkombinationen über 4.250 kg.
Die Klasse A1 ermöglicht Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) zu fahren. Dabei gelten folgende Vorschriften:
-Hubraum max. 125 cm³
-Motorleistung max. 11 kW
-Verhältnis Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Die Führerscheinklasse A2 erlaubt die Benutzung von Krafträdern mit einer max. Motorleistung von 35 kW / 48 PS.
Zudem gilt hier auch die Regelung:
Verhältnis Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
Die Führerscheinklasse A ist die höchste Stufe der Klassen für Krafträder und erlaubt dem Besitzer des Führerscheins alle Krafträder ab einem Hubraum von 50 cm³ zu fahren.
Mit der Führerscheinklasse B darfst man mitunter folgende Fahrzeuge:
Kraftfahzeuge mit :
-Maximale Gesamtmasse von 3.500 kg (3,5t)
-Kraftfahrzeug mit maximal 8 Personen befördern. (Der Fahrer wird nicht mitgezählt)
-Anhänger bis maximal 750kg Gesamtmasse
Der Anhänger darf mehr als 750kg ausmachen, wenn die Gesamtmasse von Anhänger & Kraftfahrzeug, 3.500 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl B96 erlaubt ein Fahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger zu führen.
Zu beachten:
-Anhänger mehr als 750kg Gesamtmasse
-Maximale Gesamtmasse (Fahrzeug und Anhänger) bis 4.250kg
-Kraftfahrzeug mit maximal 8 Personen befördern. (Der Fahrer wird nicht mitgezählt)
Die B196-Klasse ermöglicht das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 ohne einen extra Motorradführerschein machen zu müssen.
Vorraussetzungen dafür sind lediglich das Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz der Führerscheinklasse B von mindestens 5 Jahren.
Die Führerscheinklasse C1 erlaubt den Fahrern
Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg zu fahren
Klasse C1E bezweckt das Führen von Zugfahrzeugen der Klasse B und Klasse C1 in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg
- und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Klasse C erlaubt die nutzung von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über
3.500 kg
- Regelung für Anhänger: Die zulässige Gesamtmasse darf nicht mehr als 750 kg betragen.
Die Klasse CE macht es möglich Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger von mehr als 750kg zu fahren
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